Held*innen im Stich gelassen - Sonderbetreuungszeit gilt nicht für Gemeinden
Held*innen im Stich gelassen - Sonderbetreuungszeit gilt nicht für Gemeinden
Der Sozialausschuss des Parlaments hat den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgewunken. Damit bekommen Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft bis zu vier Wochen zusätzlich frei, wenn sie für ihre Kinder oder zu pflegende Angehörige keine Betreuung finden oder die Kinder wegen behördlicher Betreuungseinrichtungsschließungen oder Absonderungen als K1 oder Covid-Positiven nicht betreut werden können.
„Das ist im Großen und Ganzen eine gute Lösung. Allerdings hat es die Bundesregierung verabsäumt auch die Bundesländer zu entsprechenden Regelungen für Gemeindebedienstete aufzufordern", ärgert sich Petra Berger-Ratley, die Salzburger Landesvorsitzende der younion.
Es werden also ausgerechnet jene Arbeitnehmer*innen im Regen stehen gelassen, die in der Pandemiezeit so viel für die Aufrechterhaltung des Landes leisten. Sei es im Gesundheitswesen, in der Elementarpädagogik und in vielen anderen Bereichen. Die Länder müssen jetzt rasch einspringen.
Es ist beschämend, dass die Landesregierungen und die Bundesregierung keine klaren und einheitlichen Regelungen für alle schafft.
Die younion fordert daher die Verantwortlichen in den Ländern auf, den Fehler der Bundesregierung zu korrigieren. „Es braucht jetzt ein schnelles und koordiniertes Vorgehen, damit Gemeindebedienstete nicht benachteiligt werden. Das Schlimmste wäre jetzt ein Fleckerlteppich mit unterschiedlichsten Bestimmungen", so Petra Berger-Ratley zusammenfassend.
Appell an Bundesregierung:
Die Salzburger Landesvorsitzende appelliert daher auch an die Bundesregierung: „Bitte unternehmen Sie endlich etwas, damit auch Gemeindebedienstete einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit erhalten! Denken Sie beispielsweise auch an die alleinerziehende Kindergartenpädagogin oder den Bediensteten im Gesundheitswesen!"