Steuerlöscher - Beratungsrekord: 405.000 € für 445 KollegInnen vom Finanzamt retour
2019 konnten in den Dienststellen der Gemeinden bzw. den Betrieben durchgeführten Beratungen zahlreiche Steuergutschriften für Kolleginnen und Kollegen erzielt werden.
Bei rund 630 durchgeführten Veranlagungen für 445 KollegInnen und Kollegen in den Dienststellen und Betrieben sowie im Büro der Gewerkschaft konnte rund 405.000 € für die Kolleginnen und Kollegen vom Finanzministerium zurückgeholt werden. Ein neuer Höchstwert seit 2016.
Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen konnte so im Schnitt pro Veranlagungsjahr 900 € vom Finanzministerium zurückholen. Bei einigen Kolleginnen und Kollegen konnte durch das Beratungsgespräch auch weitere Ansprüche (wie z.B. Beantragung andererer Feststellungen des Finanzamtes oder des Sozialministeriumsservice) erreicht werden.
Termine für Durchführung der Arbeitnehmer_innen-Veranlagung für 2020 vereinbaren
Termine für die Durchführung der Steuererklärungen für die Jahre 2014 - 2019 im Büro der younion werden ab sofort unter der Telefonnummer 0662 - 8072 DW 2823 bei Fr. Barbara Langer vergeben. Telefonisch von Mo 08:00 - 16:30, DI - Fr. 08:00 - 13:00.
Beratungszeitraum: März - Juli 2020
Die Gewerkschaft younion hilft KollegInnen, Steuern zu sparen. Bei einer persönlichen Beratung im Büro der Gewerkschaft und Personalvertretung, Markus-Sittikus-Straße 7, gibt es Infos und Tipps zur Rückholung zu viel bezahlter Steuern und zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf Jahre rückwirkend.
Wichtig: Gerade auch bei unterjährigem Arbeitsbeginn oder Teilzeitarbeit kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen (z.B. durch Rückerstattung der "Negativsteuer“).
Ob Absetzposten, z.b. Freibeträge (Kinderfreibeträge) oder Absetzbeträge (Alleinverdiener_inabsetzbetrag) steuerlich berücksichtigt werden können, können Sie anhand der im Download zur Verfügung stehenden Checkliste abklären.
Die Abgabe der Arbeitnehmer-Veranlagung ist für bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich (im Jahr 2020 rückwirkend bis 2015). Eine Veranlagung für das Jahr 2019 ist ab März 2020 möglich, eine Veranlagung für 2015 - 2018 ist bereits ab Jänner 2019 möglich. Sinnvoll ist allerdings auch das Jahr 2019 gleich mit abzuschließen und daher einen Beratungstermin für März 2020 zu vereinbaren. Beratungstermine werden ab frühestens Mitte Februar vergeben.
In bestimmten Dienststellen, Gemeinden, Betrieben erfolgt eine Beratung direkt vor Ort. DIe genauen Termine dazu werden direkt durch Aushang bekannt gegeben.