Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,
um die heimischen Arbeitsplätze noch sicherer zu machen und vor allem um weitere Lockdowns zu verhindern haben sich die Sozialpartner und die IV in einem General-Kollektivvertrag auf klare Regeln für Corona-Tests für Beschäftigte geeinigt.
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Wer einen negativen Corona-Test für die Ausübung des Berufes benötigt kann sich während der Arbeitszeit testen lassen.
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Wenn eine Testung im Betrieb nicht möglich ist dann ist der Weg zur und von der Arbeitsstelle zur Teststelle Arbeitszeit.
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Arbeitnehmer dürfen nach einem positiven Test nicht benachteiligt werden.
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Wer bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Maske tragen muss hat nach drei Stunden eine „Masken-Auszeit“ von mindestens zehn Minuten.
Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown.
Wir ersuchen die Sozialpartner diesen „General-Kollektivvertrag“ auch für die NÖ
Gemeindebedienstete zu übernehmen.
Weiters erlauben wir uns nochmals auf unser Schreiben vom 18.12.2020 hinzuweisen mit dem wir auf die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Mutterschutzgesetzes hingewiesen haben.
Ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche haben Schwangere bei voller Lohnfortzahlung Anspruch auf Freistellung, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.
Auch hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben um die betroffenen Kolleginnen zu schützen.
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis und empfehlen uns
mit freundlichen Grüßen