Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,
der Nationalrat hat in letzter Zeit im Rahmen von Maßnahmenpaketen zur COVID-19-Epidemie für die ArbeitnehmerInnen wichtige Gesetze beschlossen.
Am 5.11.2020 wurde mit einer Änderung des AVRAG beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen ab 1.11.2020 einen Rechtsanspruch auf eine vierwöchige Sonderbetreuungszeit haben.
Zwischen dem 1. November 2020 und dem 9. Juli 2021 (Ende des Schuljahres 2020/2021) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, mit Hilfe eines Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit sowie der Möglichkeit einer Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen möglich gemacht werden, der Betreuung nbei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen.
Am 11.12.2020 wurde mit einer Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, dass Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden müssen, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.3.2021.
Da auch die Gemeindebediensteten auf Grund der COVID-Situation die gleichen Probleme wie die ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft haben, und es daher für uns vollkommen unverständlich ist, dass diese Regelungen nicht für die Gemeindebediensteten gelten sollen, ersuchen wir Sie dafür zu sorgen, dass gleichgelagerte befristete Regelungen ehestmöglich auch im NÖ
Gemeindedienstrecht und im NÖ Mutterschutz-Landesgesetz verankert werden.
Mit dem Dank für Ihr Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Christian Storfa Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender Landessekretär