Schreiben an Sozialpartner und BürgermeisterInnen
Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,
der Nationalrat hat gestern, mit einer Änderung des AVRAG beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen ab 1.11.2020 einen Rechtsanspruch auf eine vierwöchige Sonderbetreuungszeit haben.
Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit ist Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur COVID-19-Epidemie.
Ab 1.11.2020 haben ArbeitnehmerInnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderung betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, einen Rechtsanspruch der notwendigen Betreuung bei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen.
Da auch die Gemeindebediensteten auf Grund der COVID-Situation die gleichen Probleme wie die ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft haben ersuchen wir im Einvernehmen mit den im Landtag von NÖ vertretenen Fraktionen dafür zu sorgen, dass eine gleichgelagerte befristete Regelung ehestmöglich auch im NÖ Gemeindedienstrecht verankert wird.
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis und empfehlen uns
mit gewerkschaftlichen Grüßen
Christian Storfa Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender Landessekretär