Zum Hauptinhalt wechseln
©New Africa - stock.adobe.com

Steuerlöscher: Geld zurück vom Finanzamt!

Anmeldungen für den Steuerlöscher  2021 sind jederzeit möglich, die Terminver­einbarung erfolgt dabei über Kolle­gin Barbara Langer (0662-8072 DW 2823).

2021 können Veranlagun­gen für 2016 bis 2020 durchgeführt werden. Die Beratungen starten frühestens mit Anfang März, da die Dienstgeber*innen die Lohnzettel bis spätestens Ende Februar an das Finanzamt übermitteln müssen und daher vorher keine Beratungen möglich sind.

Checklisten für das Beratungsge­spräch sind hier abrufbar.

Finanzonline-Zugang erforder­lich.

Wichtig: Gerade auch bei unterjährigem Arbeitsbeginn oder Teilzeitarbeit kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen (z.B. durch Rückerstattung der "Negativsteuer“).

Ob Absetzposten, z.b. Freibeträge (Kinderfreibeträge) oder Absetzbeträge (Alleinverdiener_inabsetzbetrag) steuerlich berücksichtigt werden können, können Sie anhand der im Download zur Verfügung stehenden Checkliste abklären.