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Teilzeitbeschäftigung: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Als younion Oö mussten wir feststellen, dass die Gemeinden die Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten in den unterschiedlichsten Varianten oder auch gar nicht ausgleichen bzw. abgelten.

Die höchstgerichtlich festgestellte unsachliche Differenzierung bei der Entlohnung von Überstunden der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten gegenüber der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten soll aufgehoben werden. Der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten ist überproportional hoch. Die daraus resultierende mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt es aus Sicht der younion Oberösterreich dringendst zu beseitigen.

Wir haben uns deshalb jetzt direkt an das Amt der Oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales (IKD) gewandt, um die Aufhebung der benachteiligenden Regelung (§ 104 Absatz 5b Oö. GDG 2002) für Teilzeitbeschäftigte zu initiieren.